Die Begriffe Wiederherstellung, Wiederherrichtung und Rekultivierung werden oft synonym verwendet. Dabei handelt es sich um Maßnahmen zur Wiederherstellung eines wirtschaftlich nutzbaren Zustandes einer Abbaustätte oder anderer durch wirtschaftliche Tätigkeiten veränderten Flächen.
Die Wiederherrichtung des Abbaugeländes kann in Renaturierung und Rekultivierung unterschieden werden. Häufig gehen bei der Erschließung einer Abbaustätte landwirtschaftliche oder forstliche Nutzflächen verloren, die im Rahmen der Rekultivierung nach Beendigung des Abbaus für die Land- oder Forstwirtschaft wieder ertragsfähig hergerichtet werden. Je nach Eignung und Lage der Abbaustätte können bei der Rekultivierung auch Bereiche für die Naherholung entwickelt werden. Dies kann in Form der Einrichtung von Wanderwegen, Aussichtspunkten und Naturlehrpfaden geschehen.
Die Renaturierung bezeichnet die Wiederherstellung oder Erhaltung ehemaliger Rohstoffgewinnungsflächen als Biotope für den Natur- und Artenschutz. Hierbei entstehen naturnahe Ökosysteme, in denen sich an den Standtort angepasste Biotoptypen und Tierarten ansiedeln. Diese Arten wandern in der Regel bereits während des Abbaus ein.
Rekultivierung und Renaturierung und damit Naturschutz schließen sich nicht gegenseitig aus. Die Nutzungszäsur durch den Rohstoffabbau bietet häufig die Möglichkeit einer forst- oder landwirtschaftlichen Folgenutzung im Einklang mit Zielen des Naturschutzes. Durch produktionsintegrierte Maßnahmen können für Tier- und Pflanzenarten der offenen Agrarlandschaften, beispielsweise durch die Extensivierung der Bewirtschaftung, wertvolle Lebensräume geschaffen und erhalten werden.